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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher. Freecom Technologies GmbH, Berlin-Charlottenburg HRB 52447 B (Stand Oktober 2007)

I. Geltungsbereich
1. Alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen von Waren (Hardware und Software einschließlich Dateien) und/oder sonstigen Dienstleistungen der Freecom Technologies GmbH (nachfolgend „Freecom“ genannt) gegenüber natürlichen Personen, die das Rechtsgeschäft zu einem Zweck außerhalb ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit abschließt – Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB – erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB-Verbraucher“ genannt), die im Internet unter www.freecom.de veröffentlicht sind, dort eingesehen und herunter geladen werden können oder die Freecom dem Verbraucher auf Wunsch zusendet. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
2. Die AGB-Verbraucher gelten auch dann in der zum Zeitpunkt des ersten Vertragsschlusses gültigen Fassung, wenn im Zuge eines bestehenden Dauerschuld- oder Rahmenvertragsverhältnisses für einen nachfolgenden Vertrag in einem solchen Verhältnis die AGB-Verbraucher nicht erneut ausdrücklich vereinbart und/oder überreicht werden.

II. Vertragsschluss
1. Sämtliche Angebote von Freecom, insbesondere im Internet, in Prospekten und in der Werbung sind freibleibend. Sie stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Verbraucher dar, bei uns zu bestellen.
2. Mit der Bestellung der gewünschten Ware(n) im Internet (www.freecom.com oder www.freecom.de), per Fax (030-6112996588) oder telefonisch (0800-3733266) gibt der Verbraucher ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Freecom bestätigt den Zugang der Bestellung unverzüglich. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.
3. Freecom ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von drei Werktagen nach Eingang anzunehmen. Ein Vertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung von Freecom zustande.
4. Für Online-Verträge gilt, dass der Vertragstext von Freecom gespeichert und dem Verbraucher nebst den rechtswirksam einbezogenen AGB-Verbraucher per E-mail nach Vertragsschluss zugesandt wird.

III. Widerrufsrecht
1. Dem Verbraucher steht ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht nach §§ 312 d, 355, 356 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu. Der Verbraucher hat danach das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware oder – falls sich der Vertragsschluss auf eine Dienstleistung bezieht – nach dem Zugang der Widerrufsbelehrung zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und hat in Textform oder durch fristgerechte Rücksendung der bestellten Ware zu erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
2. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr von Freecom zurückzusenden. Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei. Hat Freecom die Rücksendekosten zu tragen, übersendet Freecom dem Verbraucher unverzüglich nach Zugang seines Widerrufs Freeway-Paketmarken für die kostenfreie Rücksendung der Ware.
3. Im Falle des Widerrufs in Textform ist der Verbraucher verpflichtet, die bereits erhaltene(n) Ware(n) unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Ausübung des Widerrufsrechts oder Erhalt der Freeway-Paketmarken unter Verwendung dieser Paketmarken an Freecom zurückzusenden.
4. Der Verbraucher hat für Untergang, Veräußerung, Belastung, Verarbeitung, Umgestaltung oder Verschlechterung der Ware Wertersatz zu leisten. Dies gilt auch, wenn sich die Ware dadurch verschlechtert, dass sie der Verbraucher bestimmungsgemäß in Gebrauch nimmt. Diese Ersatzpflicht besteht nicht, wenn der Verbraucher die Ware lediglich vorsichtig und sorgsam prüft und nicht darüber hinausgehend nutzt, insbesondere die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was den Wert der Sache beeinträchtigt. Für den Wertverlust, der durch den über die reine Prüfung hinausgehenden Gebrauch der Ware vor Ausübung des Widerrufsrechts eingetreten ist, ist Freecom berechtigt, vom Verbraucher Wertersatz zu verlangen.
5. Sendet der Verbraucher die Ware nach erfolgtem Widerruf nicht in der Originalverpackung zurück, so ist Freecom berechtigt, vom Verbraucher gegebenenfalls Wertersatz in Höhe der Kosten der Verpackung zu verlangen. Der Verbraucher haftet nach den §§ 280, 241 BGB für Beschädigung der Ware bei Rücksendung infolge mangelhafter Verpackung.
6. Das Widerrufsrecht des Verbrauchers besteht nicht bei Fernabsatzverträgen:
a) zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind (z.B. bei Übersendung der Ware als Datei auf elektronischem Weg)
b) zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
c) zur Erbringung telekommunikationsgestützter Dienste, die auf Veranlassung des Verbrauchers unmittelbar per Telefon oder Telefax in einem Mal erbracht werden, sofern es sich nicht um Finanzdienstleistungen handelt.

IV. Lieferung
1. Freecom ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Verbraucher unter Abwägung der berechtigten Interessen von Freecom mit den berechtigten Interessen des Verbraucher zumutbar ist.
2. Versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen oder abgeholt werden. Andernfalls ist Freecom berechtigt, die Ware auf Kosten des Verbrauchers zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berechnen. Sofern kein Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB vorliegt, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zu Ausführung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat und im Falle der Einlagerung gilt die Ware im Zeitpunkt der Einlagerung als geliefert. Holt der Verbraucher die Ware selbst oder durch einen Dritten ab, hat er den vereinbarten Abholtermin unbedingt einzuhalten.
3. Für den Fall, dass Freecom zur Lieferung auf Grund vertraglicher Vereinbarung verpflichtet ist, erfolgt die Lieferung durch Sendung an die vom Verbraucher mitgeteilte und in der Auftragsbestätigung angegebene Adresse. Dabei kann Freecom Transportmittelart und -weg frei wählen.
4. Lieferfristen und -zeiten sind nur verbindlich, wenn sie dem Verbraucher schriftlich zugesagt worden sind. Sie beginnen, außer bei Fernabsatzverträgen nach § 312d BGB, mit Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen.
5. Die Lieferfrist beginnt erst zu laufen, wenn sämtliche vom Verbraucher beizubringenden Unterlagen und Zahlungen bei Freecom eingegangen und die für die Lieferung erforderlichen Genehmigungen, sofern Freecom diese rechtzeitig beantragt hat, erteilt worden sind; Lieferfristen und -zeiten verlängern sich entsprechend der vom Verbraucher oder den Behörden zu vertretenden Verzögerung.
6. Die Leistungsfrist verlängert sich um den Zeitraum eines von Freecom nicht zu vertretenden, vorübergehenden Leistungshindernisses. Dazu zählen insbesondere höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Feuer, Krieg, Mobilmachung, andere hoheitliche Eingriffe, Aufruhr, Streik, Aussperrungen oder sonstige Betriebsstörungen, die Freecom oder seine Erfüllungsgehilfen nicht zu vertreten haben, in eigenen Betrieben und/oder Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren.
7. Für den Fall, dass Freecom einen ausdrücklich vereinbarten Termin nicht einhalten kann, behält sich Freecom eine Nachfrist zur Lieferung von zwei Wochen vor. Vor Ablauf dieser Nachfrist sind Ansprüche des Verbrauchers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Fixgeschäfte, bei denen sich Freecom keine Nachfrist vorbehält.
8. Erfolgt die Lieferung der Ware verspätet oder überhaupt nicht, so haftet Freecom für dadurch entstandene Schäden nur, wenn Freecom oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit Freecom nicht gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen hat.

V. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Der von Freecom angebotene Preis ist bindend; es gilt der jeweilige Tagespreis zum Zeitpunkt der Absendung der Bestellung des Verbrauchers an Freecom. Die Preise verstehen sich zuzüglich des jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuerbetrages. In den Preisen eingeschlossen ist die handelsübliche Standardverpackung der gelieferten Ware, nicht aber die Kosten des Versands oder sonstiger Leistungen, die sich nach V.2. richten. Für den Fall von Sonderangeboten ist der angebotene Preis auf die zeitliche und örtliche Sonderaktion begrenzt.
2. Für die Kosten und Nebenkosten des Versandes wie Porto, Fracht, Zustellgebühren etc. berechnet Freecom eine Versandkostenpauschale. Dem Verbraucher bleibt der Nachweis gestattet, dass Freecom keine oder geringere Versandkosten entstanden sind. In diesem Fall entfallen oder vermindern sich die geschuldeten Versandkosten entsprechend. Etwaige Kosten für zusätzlich vereinbarte Leistungen wie Installation, Schulung oder sonstigen Nebenleistungen sind im Preis nicht enthalten und werden dem Verbraucher gesondert in der vereinbarten Höhe in Rechnung gestellt.
3. Bei jeder bei Freecom eingehenden Bestellung wird der Verbraucher einer Bonitätsprüfung unterzogen. Falls die Bonitätsprüfung zu einem negativen Ergebnis führt oder der Verbraucher seiner Zahlungsverpflichtung aus früheren Verträgen mit Freecom nicht nachgekommen ist, behält sich Freecom vor, nur gegen einen angemessenen Vorschuss, per Nachnahme oder nicht auszuliefern.
4. Freecom ist berechtigt, über jede Teillieferung oder
-menge gesondert und selbständig Rechnung zu stellen.
5. Die Rechnungen von Freecom sind ohne Abzug entsprechend der vereinbarten Zahlungsart durch Überweisung, im Lastschriftverfahren, per Scheck oder in bar sofort nach Erhalt der Ware durch den Verbraucher zu bezahlen.
6. Erfüllung der Zahlungspflicht tritt bei Zahlungseingang auf einem der Geschäftskonten von Freecom oder durch Leistung am Ort einer Niederlassung von Freecom ein. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen; Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Verbrauchers tritt erst zu dem Zeitpunkt ein, an dem die scheckausstellende Bank die Belastung auf dem Konto des Zahlenden gebucht hat.
7. Der Verbraucher gerät spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet.
8. Der Verbraucher kann nur wegen Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
9. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Freecom durch den Verbraucher ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
10. Nimmt oder holt der Verbraucher die bestellte Ware schuldhaft nicht innerhalb der in der Auftragsbestätigung genannten Lieferfrist zum Liefer- oder Abholtermin ab und entstehen Freecom auf Grund dieser Umstände Kosten, hat diese der Verbraucher zu tragen.

VI. Eigentumsvorbehalt
1. Alle Lieferungen der Firma Freecom an Verbraucher erfolgen unter Eigentumsvorbehalt und bleiben damit bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Freecom.
2. Der Verbraucher ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor dem Übergang des Eigentums zu verpfänden, zur Sicherheit oder endgültig an Dritte zu übereignen oder sonst über die Vorbehaltsware zu verfügen sowie die Vorbehaltsware zu verarbeiten oder umzugestalten.
3. Der Verbraucher ist verpflichtet, einen etwaigen Zugriff Dritter – insbesondere von Gerichtsvollziehern – auf die Vorbehaltsware oder auf die an Freecom abgetretenen Forderungen (Nr. 5) sowie einen Besitzwechsel der Ware unverzüglich schriftlich anzuzeigen und Dritte auf die Rechte von Freecom hinzuweisen. Weiterhin ist der Verbraucher verpflichtet, unverzüglich mitzuteilen, wenn er seinen Wohnsitz wechselt.
4. Ist der Verbraucher mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein, droht die Eröffnung des Insolvenz- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens über sein Vermögen oder liegen die Voraussetzungen dafür vor, darf der Verbraucher nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. Freecom ist in einem solchen Fall berechtigt nach einem Rücktritt vom Vertrag die Vorbehaltsware zurückzunehmen und die Befugnis des Verbrauchers zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen. Freecom kann Auskunft über den Empfänger der Vorbehaltsware vom Verbraucher verlangen, diesem die Abtretung der Forderungen anzeigen und die Forderungen selbst einziehen.
5. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes wird der Verbraucher die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Untergang oder Beschädigung, insbesondere durch Feuer, Wasser, Einbruch oder Diebstahl ausreichend versichern und Freecom auf Anforderung Einsicht in die Versicherungspolice gewähren. Der Verbraucher tritt seine diesbezüglichen Ansprüche gegen die Versicherung bereits jetzt unter der auflösenden Bedingung an Freecom ab, dass der Eigentumsvorbehalt erlischt. Freecom nimmt die Abtretung an.

VII. Gewährleistung
1. Liegt ein Sachmangel der Ware gemäß § 434 BGB vor, so hat der Verbraucher zunächst Anspruch auf Nacherfüllung gemäß § 439 BGB.
2. Dem Verbraucher steht kein Anspruch auf Gewährleistung zu, wenn der festgestellte Mangel auf äußere Einflüsse nach Vertragsschluss und Gefahrübergang oder darauf zurückzuführen ist, dass der Verbraucher die der Ware beigefügten Betriebs- und/oder Wartungsanweisungen nicht befolgt oder hierzu nicht von Freecom berechtigte Dritte an der Ware Veränderungen vorgenommen oder in diese eingegriffen haben. Dies gilt auch im Falle von Schäden, die durch den Betrieb der Waren zusammen mit solchen Geräten oder Softwareprogrammen entstehen, deren Kompatibilität (gemeinsame Verwendung) Freecom oder der Produzent nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
3. Verbraucher haben bei Produkten mit einem Wert von über 50,00 EUR im mangelfreien Zustand die Wahl, ob die Nacherfüllung gemäß VII.1. durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Freecom ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Produkten mit einem Wert von bis zu 50,00 EUR im mangelfreien Zustand kann der Verbraucher zunächst nur Ersatzlieferung verlangen. Schlägt diese fehl, verbleibt es bei dem Recht auf Nachbesserung.
4. Für den Fall einer von Freecom ausgeführten Nachbesserung erwirbt Freecom mit dem Ausbau das Eigentum an den ausgebauten Komponenten. Bei Ersatzlieferungen wird Freecom mit dem Eingang des Austauschgeräts oder einer Austauschkomponente beim Verbraucher Eigentümer der auszutauschenden Geräte und/oder Komponenten.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Verbraucher grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) oder Schadensersatz statt oder neben der Leistung verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Verbraucher jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Macht der Verbraucher Schadensersatz geltend, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß VIII. 1. und 2.
6. Sollte Freecom auf Grund gesetzlicher Verpflichtung oder gesondert getroffener Vereinbarung zur Rücknahme der gelieferten Ware gegenüber dem Verbraucher verpflichtet sein, so hat der Verbraucher, sofern er die Ware benutzt und sich ihr Wert durch die Benutzung vermindert hat, gegenüber Freecom einen Anspruch auf Zahlung in Höhe des tatsächlichen Wertes der gelieferten Ware zu dem Zeitpunkt, an dem Freecom den unmittelbaren Besitz an der gelieferten Ware zurückerlangt.
7. Der Verbraucher ist verpflichtet, einen Beitrag zur Ursachenklärung zu leisten. Insbesondere hat er mit der Geltendmachung seiner Gewährleistungsansprüche Freecom den Fehler oder Mangel des Geräts umfassend zu beschreiben und Freecom mitzuteilen, wann der Fehler/Mangel zum ersten Mal aufgetreten ist und wann er den Support von Freecom darüber informiert hat. Kommt der Verbraucher dem nicht nach, so hat er die Freecom daraus entstehenden zusätzlichen Kosten zu ersetzen.
8. Schadensersatzansprüche des Verbrauchers wegen offensichtlicher Mängel der gelieferten Ware(n) sind ausgeschlossen, wenn er Freecom den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware anzeigt. Dies gilt nicht für Mängel, die auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverstoß oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens Freecom begründet sind oder zu der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geführt haben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
9. Die Abtretung der Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers gegen Freecom an Dritte wird ausgeschlossen.
10. Die Haftung von Freecom oder einem Dritten als Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus einer etwaigen von Freecom oder einem Dritten abgegebenen Garantie bleibt von den Vorschriften dieses Abschnitts unberührt.

VIII. Haftungsbeschränkung
1. Freecom haftet ausschließlich für Schäden, die durch eine eigene grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung oder die eines Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Dies gilt für sämtliche Schadensersatzansprüche des Verbrauchers wegen Mängeln, Mangelfolgeschäden, Verzug sowie Ersatz vergeblicher Aufwendungen, nicht jedoch für Schadensersatzansprüche aufgrund der Abwesenheit garantierter Beschaffenheitsmerkmale, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder nach dem Produkthaftungsgesetz. In diesen Fällen haftet Freecom auch für leicht fahrlässiges Verhalten.
2. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Freecom oder seine Erfüllungsgehilfen oder bei der Abwesenheit garantierter Beschaffenheitsmerkmale ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt.
3. Freecom haftet nicht für Kundendaten, die sich auf Laufwerken befinden, die der Verbraucher Freecom nach Ausübung seines Widerrufsrechts oder wegen der Ausübung seiner Gewährleistungsrechte zurückgesandt hat. Der Verbraucher ist allein dafür verantwortlich, diese Daten vor Übersendung der Ware an Freecom auf eigenen Speichermedien zu sichern.
4. Die Haftungsbeschränkung gilt für alle Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Sachmängeln, Mangelfolgeschäden, Verzug und Ersatz vergeblicher Aufwendungen; nicht jedoch für Ansprüche aus einer von Freecom oder einem Dritten abgegebenen Garantie innerhalb des Garantiezeitraums.

IX. Verjährung
1. Die Rechte des Kunden auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren in zwei Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit der Mangel nicht arglistig verschwiegen worden ist.
2. Bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, soweit der Mangel nicht arglistig verschwiegen worden ist. Die Verjährungsfrist verkürzt sich auch dann nicht, wenn der Mangel auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruht sowie im Falle von Freecom zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei der Verletzung des Lebens.
3. Soweit Freecom dem Käufer wegen oder infolge eines Mangels Schadensersatz schuldet, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen des Kaufrechts (§ 438 BGB) auch für konkurrierende außervertragliche Schadensersatzan-sprüche, wenn nicht die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führt. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt.

X. Dritte
Freecom wird den Verbraucher von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes oder Urheberrechtes freistellen, sofern der Verbraucher Freecom über solche Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt und alle erforderlichen rechtlichen und technischen Abwehrmaßnahmen, insbesondere Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung), ermöglicht hat. XI. Haftungsfreistellung des Verbrauchers gegenüber Freecom Der Verbraucher stellt Freecom von allen Nachteilen frei, die durch Dritte wegen schädigender Handlungen seinerseits – gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig – entstehen können. XII. Software Für bei Freecom bestellte Software gelten §§ 69a bis 69g des Urheberrechtsgesetzes und bei Softwareprodukten die im Internet auf der Homepage von Freecom www.freecom.de zu dem einzelnen Produkt veröffentlichten Lizenzbestimmungen. XIII. Datenschutz 1. Dem Verbraucher ist bekannt, dass Freecom seine für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert.
2. Der Verbraucher muss der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Speicherung zum Zwecke der Ausführung der Bestellung durch Anklicken eines entsprechenden Kästchens während des Bestellvorgangs oder durch Erklärung gegenüber dem Mitarbeiter von Freecom, der seine Bestellung aufgenommen hat, ausdrücklich zustimmen. Er hat das Recht, die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
3. Freecom wird die persönlichen Daten des Verbrauchers auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehungen vertraulich und unter Berücksichtigung des Bundes- sowie der Landesdatenschutzgesetze behandeln.

XI. Haftungsfreistellung des Verbrauchers gegenüber Freecom
Der Verbraucher stellt Freecom von allen Nachteilen frei, die durch Dritte wegen schädigender Handlungen seinerseits – gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig – entstehen können.

XII. Software
Für bei Freecom bestellte Software gelten §§ 69a bis 69g des Urheberrechtsgesetzes und bei Softwareprodukten die im Internet auf der Homepage von Freecom www.freecom.de zu dem einzelnen Produkt veröffentlichten Lizenzbestimmungen.

XIII. Datenschutz
1. Dem Verbraucher ist bekannt, dass Freecom seine für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert.
2. Der Verbraucher muss der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Speicherung zum Zwecke der Ausführung der Bestellung durch Anklicken eines entsprechenden Kästchens während des Bestellvorgangs oder durch Erklärung gegenüber dem Mitarbeiter von Freecom, der seine Bestellung aufgenommen hat, ausdrücklich zustimmen. Er hat das Recht, die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
3. Freecom wird die persönlichen Daten des Verbrauchers auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehungen vertraulich und unter Berücksichtigung des Bundes- sowie der Landesdatenschutzgesetze behandeln.

XIV. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
2. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Verbrauchers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt oder ist er außerhalb Deutschlands oder wird nach Vertragsschluss dorthin verlegt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Berlin-Mitte. Unabhängig davon hat Freecom das Recht, am Wohnsitz des Verbrauchers oder einem anderen örtlich zuständigen Gerichten zu klagen.
3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem Verbraucher geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftliches Ergebnis dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.